Fragen zur Haftung im Sport



Unter dieser Überschrift werden in loser Folge Themen abgedruckt,
die dem Verbandsorgan SPORT IN BERLIN des LSB entnommen sind.


„Zum Transport unserer Jugendmannschaften zu Auswärtsspielen sind wir auch auf die Unterstützung der Eltern angewiesen, die keine Vereinsmitglieder sind. Bei der letzten Fahrt kam es zu einem durch einen Vater verursachten Auffahrunfall bei dem ein mitfahrendes Kind verletzt und beide beteiligten Autos beschädigt wurden.“


Über den LSB-Versicherungsvertrag ist das Kind unfallversichert. Da der Vater im Auftrag des Vereins als Betreuer von Kindern und Jugendlichen tätig war, besteht für ihn ebenfalls Versicherungsschutz – auch, wenn er kein Mitglied des Vereins ist. Zusätzlich ist er sogar über die Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) unfallversichert, da dieser Elternfahrdienst einer arbeitnehmerähnlichen Tätigkeit gleichzusetzen ist. Ansprüche des anderen Autofahrers müssen über die Haftpflichtversicherung des PKW geregelt werden., da über den LSB-Vertrag keine motorgetriebenen Fahrzeuge versichert sind. Sollten die Eltern des verunfallten Kindes ebenfalls Ansprüche – z. B. auf Schmerzensgeld, Schadenersatz usw. – an den Fahrer stellen, muss auch in diesem Fall die PKW-Haftpflichtversicherung eintreten. Die unvermeidliche Höherstufung im Haftpflichttarif muss der Vater leider in Kauf nehmen, ebenso den Kaskoschaden an seinem eigenen Auto.

Dieser Umstand könnte in einzelnen Fällen natürlich dazu führen, dass der eine oder andere nicht mehr bereit ist, zu fahren. Dagegen kann der Verein etwas tun. Durch die Versicherung des LSB-Berlin, die Feuersozietät Berlin-Brandenburg, wurde ein überarbeiteter Vertrag zum Kasko-Versicherungsschutz beim PKW-Einsatz zum Transport von Sportlern, Funktionären, Übungsleitern usw. vorgelegt.
Werden PKW’s von Vereinsmitgliedern genutzt oder solche, die selbst oder deren Nutzer in Beziehung zu einem Vereinsmitglied stehen (z. B. Ehepartner, Eltern), besteht Kasko-Versicherungsschutz, wenn durch sie im Auftrag des Vereins besagte Personen befördert werden. Darüber hinaus – und das ist neu – kann durch eine 20%-ige Erhöhung der Jahresprämie auch die Höherstufung des Schadenfreiheitsrabattes nach einem Haftpflichtschaden für die nächsten zwei Jahre aufgefangen werden.
Detaillierte Informationen hierüber auf der Homepage des LSB Berlin (www.lsb-berlin.org) unter „Vereinsberatung“ und „Versicherung/Haftung“ oder beim LSB-Vereinsberater Heidolf Baumann, Tel. 30002-100